42. Freundschaftspokal 2018

Hier die vorläufige Ausschreibung zum 42sten Freundschaftspokal:

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e. V.
Segelrevier: nördlicher Schweriner Außensee
Bootsklassen: Optimist A (Rangliste)
Optimist B (MV-Rangliste)
Werbung: Kategorie B
Meldestelle: nur online unter www.raceoffice.org/FuP2018
Fragen/Rücksprachen: Segelsportverein Hohen Viecheln
Uferweg 1
23996 Hohen Viecheln
Startgeld: EUR 15,– /Boot
Das Startgeld ist bei der Anmeldung in Bar zu zahlen.Bitte passend Geld mitbringen!
Nachmeldegebühr: EUR 5,– /Boot
Meldeschluss: 05. 07.2018
Anmeldung: 06.07.2018 18-20 Uhr
07.07.2018 ab 09.00 Uhr im SV Hohen Viecheln
erste Starts: 07.07.2018 12.00 Uhr
08.07.2018 10.00 Uhr
Wertungen/Wettfahrten: Es sind bis zu acht Wettfahrten geplant. Bei mehr als drei Wettfahrten erfolgt die Streichung des schlechtesten Ergebnisses.Änderung Regel 61.1 (a) (2)
Protesterfordernisse: Boote unter 6m Rumpflänge müssen eine Protestflagge setzen.
Preise:

Optimist B: Gestifteter Wanderpokal der Gemeinde Hohen Viecheln (dieser wird zum 22. Mal nunmehr vergeben)

Optimist A: Gestifteter Wanderpokal der Firma Malzahn-Montagen

Sonderwertungen*: Opti A u12 , Opti B u9
Ab drei Starter in der Sonderwertung*
Alle Sonderwertungen ab drei Teilnehmer der Gruppe.
Unterkunft: Zeltmöglichkeiten sind auf dem Vereinsgelände nur begrenzt vorhanden, daher bei Bedarf Fremdenverkehrsverein Jugendherberge Flessenow mit http://www.schwerinersee.de/index.php/main
(03866) 82400
Verpflegung: Selbstverpflegung. Im Startgeld ist ein warmes Essen für Samstagabend enthalten. Betreuer/Nichtteilnehmer können dieses am Samstag bis 11.45 Uhr. für 5,00 Euro erwerben.
Haftung: Die Meldung zur Regatta gilt gleichzeitig als Erklärung, dass die Boot und die Besatzung allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
Die Haftung des Veranstalters ist gemäß gesonderten Haftungsausschluss beschränkt. Eine Teilnahme an der Regatta kann nur bei Vorlage des unterschriebene (bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten) Haftungsausschluss erfolgen.
Sicherheitsvorschriften:

Jeder Steuermann ist für die ordnungsgemäße Ausrüstung seines Bootes selbst verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass sich ausreichende und zweckmäßige Rettungsmittel an Bord seines Bootes befinden.

Für das ordnungsgemäße Anlegen von Rettungsmitteln aller Besatzungsmitglieder bzw. deren Gebrauch ist jeder Steuermann in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.

Führerscheine: Steuerleute aus der Bundesrepublik Deutschland müssen im Besitz des Führerscheins sein, der für das Segelrevier vorgeschrieben ist. Ausländische Steuerleute müssen den Führerschein besitzen, den ihr Landesverband vorschreibt.
Sicherungsboote: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Motorboote ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen gem. der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ führen müssen.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme! Stand: 05.06.2018

 


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